Der Deutsche Caritasverband ist zum 01.08.2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch beigetreten. Damit wird es Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, ermöglicht, zeitnahe Entscheidungen über Anerkennungsleistungen zu erhalten.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
www.anerkennung-kirche.de