Anerkennung des Leids

Der Deutsche Caritasverband ist zum 01.08.2023 dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von sexuellem Missbrauch beigetreten. Damit wird es Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, ermöglicht, zeitnahe Entscheidungen über Anerkennungsleistungen zu erhalten.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
www.anerkennung-kirche.de